1. Allgemeines
Die Stadtratssitzung ist das zentrale Entscheidungsorgan einer Kommune. In der Stadt Niesky – wie in allen Gemeinden des Freistaates Sachsen – basiert die Arbeit des Stadtrates auf der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO). Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich und dienen der demokratischen Willensbildung auf kommunaler Ebene.
2. Gesetzliche Grundlagen
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus der SächsGemO, insbesondere:
- § 34 SächsGemO – Aufgaben des Gemeinderates
Der Stadtrat entscheidet über grundlegende Angelegenheiten der Gemeinde, z. B. Haushaltsfragen, Satzungen, Bauvorhaben oder Personalentscheidungen. - § 36 SächsGemO – Einberufung und Ablauf der Sitzungen
Der Bürgermeister beruft den Stadtrat unter Angabe der Tagesordnung ein. Die Ladungsfrist beträgt in der Regel mindestens eine Woche. - § 37 SächsGemO – Öffentlichkeit der Sitzungen
Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich, soweit keine Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit vorliegen (z. B. Datenschutz oder Vertragsverhandlungen).
3. Ablauf einer Stadtratssitzung
Der typische Ablauf einer Stadtratssitzung gestaltet sich wie folgt:
- Eröffnung durch den Bürgermeister (Vorsitz)
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der Tagesordnung (ggf. Änderungen)
- Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
- Einwohnerfragestunde (meist am Anfang oder Ende, abhängig von der Geschäftsordnung)
- Sachthemen (Tagesordnungspunkte / TOPs):
- Beratung und Beschlussfassungen zu Haushaltsfragen, Bauvorhaben, Personalentscheidungen, Vereinsförderungen, etc.
- Informationen der Verwaltung
- Anfragen und Anträge der Stadträte
- Schluss der Sitzung
Je nach Gemeinde können Ausschüsse (z. B. Bau-, Haupt- oder Verwaltungsausschuss) bestimmte Themen vorberaten oder vorbereiten.
4. Sinn und Zweck der Stadtratsarbeit
Die Stadträte vertreten die Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Ihr Ziel ist die Gestaltung des öffentlichen Lebens, der Infrastruktur, Bildung, Kultur, Umwelt und sozialen Angebote in der Kommune. Die Sitzungen dienen der:
- Demokratischen Entscheidungsfindung
- Transparenz und Bürgerbeteiligung
- Kontrolle und Steuerung der Verwaltung
- Langfristigen Planung der Stadtentwicklung
Stadtratssitzungen fördern die Verantwortungsübernahme durch gewählte Vertreter und sind ein tragendes Element der kommunalen Selbstverwaltung, wie sie das Grundgesetz (Art. 28 Abs. 2 GG) garantiert.
5. Informationen für BürgerInnen
Die Informationen zu den zurückliegenden Sitzungen werden im Bürgerportal auf der Website der Stadt Niesky bereitgestellt. Aus personellen Gründen sind diese nicht auf aktuellem Stand. So findet man heute (11.05.2025) als letztes Protokoll das vom 09.12.2024 (Link).
Wer sich vorab über die Tagesordnung informieren möchte, kann auch dies über die Website der Stadt Niesky realisieren. Im Rats- und Bürgerinformationssyste hat jede Bürgerin, jeder Bürger Zugriff auf die Tagesordnung und diverse Dokument als PDF.
Wir als Bündnis H.E.R.Z. für Niesky möchten Euch ermuntern, Eure Rechte und auch Pflichten als BürgerInnen unserer Stadt und der dazugehörenden Gemeinden aktiv wahrzunehmen. Nehmt Euch die Zeit, einer Stadtratsitzung beizuwohnen, stellt Eure Fragen an die von Euch gewählten Stadträte und gestaltet so das Stadtleben mit!