In unserer Kleinstadt mit rund 9.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sorgt derzeit der Antrag auf Abwahl der Oberbürgermeisterin Kathrin Uhlemann für Unruhe.
Ein Teil des Stadtrates begründet diesen Schritt gegenüber der Sächsischen Zeitung mit allgemeinen Formulierungen wie „Kommunikationsproblemen“, Vieles sei „am Stadtrat vorbei gegangen“ oder dem „Überfahren mit zu vielen Anträgen“.
Doch diese Aussagen bleiben vage. Konkrete Beispiele oder nachvollziehbare Auswirkungen auf die Arbeit der Stadtverwaltung fehlen bislang. Und es drängt sich die Frage auf: Wurde wirklich durchdacht, was eine Abwahl für unsere Stadt bedeutet – politisch, organisatorisch und finanziell?
Unsere Bürgerinitiative steht für Sachlichkeit, Transparenz und Mitverantwortung.
Wir wollen keine persönlichen Schuldzuweisungen, sondern einen offenen und ehrlichen Dialog, der sich an Fakten orientiert. Darum halten wir es für wichtig, den Antragstellern einige Fragen zu stellen – im Sinne der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger.
Wenn von „einem gestörten Vertrauensverhältnis, gescheiterten Gesprächen in der Vergangenheit “ oder „zu vielen Förderprojekten“ (Artikel in der SZ vom 01.10.2025) die Rede ist, sollten wir alle wissen:
1. Klarheit statt Schlagworte
- Welche konkreten Situationen oder Entscheidungen sind gemeint?
- Wie genau haben diese die Arbeit der Verwaltung oder die Umsetzung von Projekten beeinträchtigt?
- Wurden die angesprochenen Themen zuvor intern besprochen und versucht zu lösen? Und wenn ja, wann, was und wie konkret?
Kritik ist legitim – aber sie sollte nachvollziehbar und überprüfbar sein.
2. Verantwortung für Kosten und Folgen der Abwahl
Eine Abwahl ist kein symbolischer Akt, sondern mit Kosten und Risiken verbunden. Unsere Fragen dazu:
Haben sich die antragstellenden Stadträte Gedanken gemacht, welche finanziellen und personellen Belastungen auf die Stadt zukommen?
Dabei denken wir an:
- Verwaltungskosten: Bearbeitung der Anträge, juristische Prüfungen, zusätzliche Mitarbeiterstunden.
- Wahlkosten: Für eine Kleinstadt wie Niesky ca. 25.000–30.000 €, inklusive Wahllokale, Briefwahlunterlagen und Wahlhelfer.
- Folgekosten: Übergangsregelungen, Projektverzögerungen, Informationsmaßnahmen zzgl. der Bezüge für die abgewählte Oberbürgermeisterin lt. §51 Abs. 7 der Sächsischen Gemeindeordnung
Die Verwaltung bleibt zwar arbeitsfähig, aber wichtige Entscheidungen oder größere Projekte könnten verzögert werden.
Wer übernimmt die Aufgaben der Oberbürgermeisterin?
Vertretungsregelungen sehen in der Regel die stellvertretenden Bürgermeister oder die Verwaltungsspitze vor.
Doch:
- Die Belastung steigt erheblich, oft über normale Arbeitszeiten hinaus.
- Die Vertretung trägt Verantwortung für Entscheidungen, ohne demokratische Legitimation.
- Stress und Konfliktpotenzial sind in einem kontroversen Verfahren hoch.
3. Dialog statt Eskalation
Vor einem so weitreichenden Schritt sollte gefragt werden:
- Welche Alternativen zur Abwahl wurden geprüft?
- Gab es den Versuch, Probleme gemeinsam zu lösen?
- Und vor allem: Was soll sich nach einer Abwahl konkret verbessern – und wie?
Eine funktionierende Stadtpolitik lebt von Kooperation, nicht von Konfrontation.
4. Demokratische Verantwortung
Eine gewählte Oberbürgermeisterin abzuwählen bedeutet, den Willen der Bürgerinnen und Bürger in Frage zu stellen.
Deshalb müssen die Antragsteller deutlich machen:
- Welche objektiven Gründe rechtfertigen diesen Schritt?
- Wie vermeiden sie den Eindruck, dass es um persönliche oder parteipolitische Interessen geht?
Demokratie funktioniert nur, wenn Entscheidungen transparent, begründet und im Interesse der Gemeinschaft getroffen werden.
Und deshalb fragen wir: Sind die Antragsteller bereit, ihre Positionen öffentlich zu erläutern?
Eine offene Kommunikation ist der einzige Weg, um Vertrauen und Glaubwürdigkeit zu bewahren.
Für einen sachlichen und respektvollen Umgang
Kritik und Diskussion gehören zur Demokratie – aber sie brauchen Substanz und Verantwortung.
Wer eine Abwahl fordert, sollte Fakten, Alternativen und einen klaren Plan vorlegen.
Unsere Stadt verdient Entscheidungen, die wohlüberlegt und zum Wohl aller getroffen werden – nicht solche, die Unsicherheit und Misstrauen säen.
Denn wie soll sich die Bürgerschaft verantwortungsvoll entscheiden, wenn sie von den Akteuren keine sachlichen Informationen und Fakten zur Verfügung gestellt bekommen?
Unser Wählerbündnis setzt sich dafür ein, dass politische Auseinandersetzungen transparent, fair und konstruktiv geführt werden.
Denn am Ende geht es nicht um einzelne Personen – sondern um das Vertrauen in unsere demokratische Kultur.
Wir wollen Brücken bauen statt Gräben ziehen, Verantwortung übernehmen statt Schuld zuzuweisen – und gemeinsam daran arbeiten, dass Niesky eine lebendige, zukunftsfähige und gerechte Stadt bleibt.
Niesky, 12.10.2025
Für Klarheit fehlen mir aber zu viele Zahlen:
Das sind die einfach zu recherchierenden Zahlen:
Die Abwahlwahrscheinlichkeit wenn es zu einem Bürgerentscheid kommt: 0
(92% müssen gegen die BM stimmen, wenn die Wahlbeteiligung die üblichen 52% beträgt)
Der abgewählte Bürgermeister hätte Anspruch auf Weiterbezahlung bis zum Ende der regulären Amtszeit von 7 Jahren. In unserem Fall über 200.000,00€ Gesamtkosten.
So lange der Verwaltungsrat des Stadtrates sich nicht traut über die ca. 70% über Sollwerten liegende Personalstärke der Stadtverwaltung zu sprechen und zu beschließen, kostet das unsere Stadt 500.000,00€ bis 1.000.000,00€ jährlich.
Zusätzlich führt die unklare Situation zu unnötiger Verunsicherung beim Personal.
Wofür haben wir eigentlich die Abteilung Stadtentwicklung und einen Hauptamtsleiter (Personalangelegenheiten) in der Stadtverwaltung wenn die BM angeblich alles allein beschließt? Ein Amtsleiter kostet ca. 60.000,00€ im Jahr.
Das jährliche Defizit allein im Verwaltungshaushalt beträgt ca. 1.700.000,00€.
Da sind noch keine Investitionsausgaben (die stehen im Investitionshaushalt) enthalten, an denen sich die CDU und AFD abarbeiten.
Aber die wichtigste Frage die sich mir stellt:
WANN hat der Stadtrat über einen Masterplan abgestimmt, der das Defizit im Verwaltungshaushalt reduziert und Prioritäten bei den Ausgaben setzt?
Ohne diese Grundsatzentscheidung des Stadtrates ist alles andere sinnlos.
Solche Grundsatzentscheidungen sind die HAUPTAUFGABE eines Stadtrates auch wenn man sich damit unbeliebt macht!
Wer sich an dieses Thema als Stadtrat von Niesky nicht rantraut, sollte den Job nicht machen.
Eine Amtsinhaberin abzuwählen, nur weil sie zu wenig kommuniziert, zu viele Anträge gestellt hat und die Verwaltung persönlich nicht mit ihr zurechtkommt – obwohl sie sich nichts hat zuschulden kommen lassen – ist fragwürdig. Sollte man nicht vielmehr überlegen, wie man Investoren nach Niesky holen und gezielt anwerben kann?
Zur Wahrheit gehört auch, das in einer solchen Situation kein Investor der bei Sinnen ist nur 1€ investiert.
Das ist vom Bündnis Herz sehr gut zusammengefasst. Ich sehe eine Abwahl ebenfalls nicht als gerechtfertigt, wenn es keine anderen Begründungen gibt. Mit den Bürgern hat Frau Uhlemann kommuniziert, mehr als jeder OB vor ihr. Und in meinen Augen sind zu viele Anträge besser als zu wenige. Die Stadt hat ja außer Fördermitteln kein Geld zur Verfügung. Sicher wird sie auch Fehler gemacht haben aber wer ist schon frei davon. Eine Abwahl ist viel zu teuer und wer oder was wäre die Alternative?
Herr Arndt wirft in seinem Beitrag mit Zahlen um sich, als könnten sie allein den Maßstab für politische Vernunft bilden. Er spricht von einer „Abwahlwahrscheinlichkeit von null“, rechnet die „Kosten der Weiterbezahlung“ einer Oberbürgermeisterin auf 200.000 Euro hoch, konstatiert „70 % über Sollwerten liegende Personalstärke“ und ein Defizit von „1,7 Millionen Euro“. Das klingt nach Präzision, nach Fakten. Doch tatsächlich ersetzt diese Zahlengläubigkeit die politische Analyse durch eine buchhalterische Simplifizierung.
Natürlich sind Haushaltskennziffern ein unverzichtbarer Bestandteil kommunaler Steuerung. Aber wer Politik auf den Kostenfaktor reduziert, verwechselt Verwaltungsökonomie mit demokratischer Verantwortung. Die politische Frage lautet nicht: Wie teuer ist eine Entscheidung? – sondern: Welche institutionelle und gesellschaftliche Wirkung hat sie? Eine Abwahl ist kein Rechenexempel, sondern ein tiefgreifender Akt politischer Korrektur, der demokratische Legitimität und prozedurale Transparenz voraussetzt.
Das Bündnis H.E.R.Z. weist völlig zu Recht darauf hin, dass der Kern des Problems nicht im Kontenplan, sondern im politischen Prozess liegt: in der mangelnden Begründung des Abwahlantrags, in der unklaren Kommunikation zwischen Stadtrat und Verwaltung, in der fehlenden inhaltlichen Substanz der Vorwürfe. Wer in dieser Situation mit fiskalischen Kennziffern argumentiert, verkennt, dass Zahlen nur Symptome abbilden – keine Ursachen erklären.
Wenn Herr Arndt fragt, „wann der Stadtrat über einen Masterplan abgestimmt“ habe, verweist er damit auf das eigentliche Defizit: das Fehlen strategischer Steuerung. Doch dieses Defizit lässt sich nicht durch die Anhäufung weiterer Zahlen kompensieren, sondern nur durch politische Gestaltungskraft – durch Willensbildung, Prioritätensetzung und Diskurs. Ein Stadtrat, der sich hinter Berechnungen verschanzt, hat den Sinn seines Mandats verfehlt.
Zahlen sind kein Ersatz für Haltung. Eine Demokratie, die beginnt, ihre Entscheidungen in Excel-Tabellen zu verorten, verliert den Blick für das, was sie tragen sollte: den deliberativen Prozess, das öffentliche Ringen um Legitimität, die Verantwortung für Gemeinwohl und Vertrauen.
Darum ist es nicht die „Abwahlwahrscheinlichkeit“, die über die politische Relevanz dieses Vorgangs entscheidet, sondern die Frage, ob die Voraussetzungen demokratischer Integrität erfüllt sind. Politik ist kein Wahrscheinlichkeitskalkül, sondern eine Frage von Verantwortungsbewusstsein, Transparenz und Sinn für Verhältnismäßigkeit.
Oder zugespitzt: Wer Politik allein in Zahlen misst, verliert den Kompass für das, was sie zusammenhält – das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Vernunft ihrer Vertreter.
Sehr geehrter Herr Dr. Marx,
abgesehen, davon, dass Ihre Ausführungen wenig Bezug zum Titel des Beitrages haben, kann ich Ihrer Argumentation folgen.
Habe aber eine abweichende Ansicht zu der Funktion des Stadtrates. Gemäß Ihrer Darstellung steht ein Stadtrat für „politische Gestaltungskraft – durch Willensbildung, Prioritätensetzung und Diskurs.“ Das sehe ich genau so wie Sie.
Aber danach?!
Umarmen sich alle?
Laut Ihrer Darstellung wird (wie häufig in der Politik) die Einigung auf gemeinsame Zielsetzungen bereits als Ergebnis betrachtet.
Und in der Tat ist dies auch der erste Schritt den ich vom Stadtrat anmahne.
Aber Ziel und Ergebnis sind 2 verschiedene Dinge.
Nach (oder besser schon bei Zielsetzung) sind Mittel und Möglichkeiten zu prüfen und konkrete Maßnahmen festzulegen wie das gesetzte Ziel zu erreichen ist.
Da der Stadtrat der Verwaltung nur vorschreiben darf was getan werden soll aber nicht wie das im Einzelfall, durch die Mitarbeiter der Verwaltung, umzusetzen ist, geschieht dies eben zum Großteil über Budgetplanungen.
Sicher liegt meine Zahlengläubigkeit zum Teil an meiner kaufmännischen Erfahrung aber auch an der Auffassung, dass Politik nie Selbstzweck sein darf, sondern immer der konkreten Verbesserung der Lebenssituation dienen soll.
Bitte fassen Sie meine Ansicht nicht als persönlichen Angriff auf aber bei mir festigt sich immer stärker die Überzeugung, dass die „Loslösung“ politischer Entscheidungsprozesse von der realen Umsetzbarkeit Ursache für den Vertrauensverlust in bestehende Politische Systeme ist.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvio Arndt