Letzte Stadtratssitzung 2025 in Niesky vor der Weihnachtspause

In der letzten Stadtratssitzung vor der Weihnachtspause standen in Niesky zahlreiche richtungsweisende Entscheidungen an – von der Beschaffung einer neuen Drehleiter für die Feuerwehr über wichtige Beschlüsse zum „Eichenhof“-Areal bis hin zu Weichenstellungen für das Waldbad, das Jugendzentrum H.O.L.Z und den zukünftigen Rathausstandort. Trotz angespannter Haushaltslage zeigte sich der Rat entschlossen, zentrale Projekte weiter voranzubringen.

Die 15. Stadtratssitzung der laufenden Legislaturperiode war zugleich die letzte vor der Weihnachtspause. Entsprechend umfangreich fiel die Tagesordnung aus. Zahlreiche gleichwertige Beschlusspunkte verlangten von der Stadträtin und den Stadträten erneut eine intensive Vorbereitung, um sachgerechte Entscheidungen treffen zu können.

Dabei sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass es sich bei der Tätigkeit im Stadtrat um ein Ehrenamt handelt. Die Mitglieder erhalten pro Sitzung eine Pauschale von 20 Euro aus der Stadtkasse. Dem gegenüber stehen Sitzungsdauern von in der Regel zwei bis vier Stunden sowie ein erheblicher zeitlicher Aufwand für die Sichtung und Bewertung der Beschlussvorlagen im Vorfeld. Diese Arbeit verdient Anerkennung und Respekt.

Vertagte Tagesordnungspunkte

Zu Beginn der Sitzung wurden zwei Themen – insgesamt drei Beschlussvorlagen – auf spätere Sitzungen verschoben. Dabei handelt es sich um die Berufung eines neuen Geschäftsführers für das Bürgerhaus der Stadt sowie um Änderungen der Hauptsatzung der Stadt Niesky.

Neue Drehleiter für die Feuerwehr Niesky

„Was lange währt, wird gut“ – dieser Leitsatz trifft auf die geplante Beschaffung einer neuen Drehleiter für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt zu. Die Bedeutung des Tagesordnungspunktes zeigte sich auch im gut besetzten Zuhörerraum: Zahlreiche Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr waren anwesend.

Die Kosten für das neue Fahrzeug belaufen sich auf rund 980.000 Euro. Die Finanzierung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen:

  • 463.000 Euro als Festförderung des Freistaates Sachsen
  • weitere 250.000 Euro aufgrund der Feststellung eines besonderen öffentlichen Interesses, ebenfalls über den Freistaat und mit Zustimmung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
  • 60.000 Euro Zuschuss vom Landkreis

Im Gegenzug schließt die Stadt mit dem Landkreis einen Kooperationsvertrag, der die Ausbildung von Feuerwehrkräften an der neuen Drehleiter im Umfang von rund 370 Stunden vorsieht. Der verbleibende Eigenanteil der Stadt wird über ein langfristiges Darlehen finanziert.

Die bisherige Drehleiter soll nach einer Generalüberholung veräußert werden, sobald das neue Fahrzeug voraussichtlich im April oder Mai 2026 in Dienst gestellt wird. Welche Erlöse damit erzielt werden können, bleibt abzuwarten.

Bebauung „Eichenhof“

Die nächsten drei Beschlüsse befassten sich mit dem Gebiet „Eichenhof“. Für die geplante Bebauung zwischen dem Netto-Markt, dem Wohngebiet Wiesenweg und der Thomas-Mann-Straße sind umfangreiche Prüfungen erforderlich. Hintergrund ist die frühere Nutzung des Areals: Unter Teilen des Geländes befinden sich alte Gerbgruben, die später auch vom Gummiwerk genutzt wurden.

Erste Bodenproben wurden bereits entnommen, deren Ergebnisse nun fachkundig ausgewertet werden. Der Stadtrat stimmte mit 12 Stimmen dem Verkauf der Grundstücke an die GWG zu und ebnete damit den Weg für die weitere Umsetzung des Projekts B2B.

Zukunft des Waldbades

Auch die perspektivische Sanierung des Nieskyer Waldbades war Thema der Sitzung. Stadtwerke-Geschäftsführer Herr Mälzer, zugleich Betriebsführer der Freizeiteinrichtung, erklärte, dass derzeit keine akuten Probleme bestünden. Angesichts des Alters der Anlage sei jedoch eine frühzeitige Vorbereitung auf notwendige Sanierungsmaßnahmen sinnvoll.

Geplant ist eine über das LEADER-Programm geförderte Studie, die sämtliche notwendigen Erneuerungen des über 100 Jahre alten Freibades erfasst. Dazu gehört auch eine seit Langem überfällige Bestandserfassung.

Darüber hinaus könnten spätere Sanierungsarbeiten durch das vom Bund aufgelegte Förderprogramm „Sportmilliarde“ zur Sanierung von Sportstätten mitfinanziert werden. Voraussetzung hierfür ist die Einreichung einer Projektskizze beim Land bis spätestens 15. Januar 2026.

Anpassung der Schmutzwassergebühren

Ebenfalls durch Herrn Mälzer vorgestellt wurde die überarbeitete Schmutzwassergebührenordnung. Die bislang gültige Satzung stammt aus dem Jahr 2014 und wurde nun an aktuelle Kostenstrukturen angepasst.

Konkret bedeutet dies:

  • Die Grundgebühr für Normalverbraucher steigt um einen Euro.
  • Für Verursacher überdurchschnittlicher Schmutzwassermengen werden die Grundgebühren künftig stärker gestaffelt.
  • Die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter erhöht sich um 0,23 Euro.

Insgesamt ergeben sich für den Kalkulationszeitraum 2026 bis 2028 Gebührenerhöhungen von knapp neun Prozent.

Jugendzentrum H.O.L.Z.

Gleich drei Beschlüsse betrafen das Jugendzentrum H.O.L.Z. Nach der Insolvenz des bisherigen Trägers Jugendring Oberlausitz e. V. im Frühjahr 2025 wurde die Einrichtung vom „logo lausitz e. V.“ übernommen.

Der Stadtrat beschloss den Mietvertrag zwischen Stadt und Verein sowie eine fünfjährige Rahmenvereinbarung. Darin verpflichtet sich die Stadt, die jährliche Kaltmiete von 12.600 Euro als Zuschuss zu übernehmen. Die Nebenkosten trägt der Verein selbst. Zusätzlich wurde die Übernahme der Sanierungskosten für den Fußboden des Vereinsgebäudes beschlossen.

Zur Information der Stadträte waren Herr und Frau Scheibe, Mitglieder des Vereinsvorstandes, anwesend. Sie stellten die bisherigen Aktivitäten und Angebote vor und betonten ihren Willen, das Jugendzentrum zu erhalten und zugleich für Menschen aller Altersgruppen in Niesky zu öffnen. Alle drei Beschlussvorlagen wurden angenommen.

Rathausstandort Klenke-Straße?

Herrmann-Klenke-Str.1

Die Stadt Niesky hatte das Objekt in der Hermann-Klenke-Straße 1 im Jahr 2019 mithilfe von Fördermitteln aus dem Programm „Lebendige Zentren“ erworben. Ziel war die Entwicklung eines neuen Verwaltungs- bzw. Rathausstandortes, da das bestehende Rathaus in der Muskauer Straße erhebliche Mängel aufweist. Das Vorhaben ist Bestandteil des Städtebaulichen Entwicklungskonzepts „Neue Mitte Niesky“.

Ein Verkaufsversuch im Jahr 2022 blieb erfolglos. 2023 setzte der Stadtrat die Standortentscheidung aus und vertagte sie auf 2025. Inzwischen liegt ein Kaufangebot vor. Da die Förderperiode Ende 2026 ausläuft, muss das Objekt entweder verkauft – verbunden mit einer Rückzahlung der Fördermittel – oder glaubhaft als zukünftiger Verwaltungsstandort weiterverfolgt werden. Eine gesicherte Finanzierung liegt bislang nicht vor.

Der Interessent bekundete auch Interesse an einem Teilkauf von rund 1.800 Quadratmetern. Die Verwaltung befürwortet diese Lösung, da so die Möglichkeit einer späteren Rathausentwicklung auf der verbleibenden Fläche erhalten bliebe.

Der Rat stimmt mit 14 Ja- und 2 Gegenstimmen für die Annahme des Beschlusses.

Feuerwehrkostensatzung

Aufgrund einer Neuregelung des Sächsischen Brandschutzgesetzes war eine Neukalkulation der Feuerwehrkostensatzung erforderlich. § 69 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz regelt den Kostenersatz für Feuerwehreinsätze.

Die Gebühren wurden betriebswirtschaftlich neu berechnet; die letzte Anpassung hatte 2021 stattgefunden. Das Gesetz schreibt nun eine minutengenaue Abrechnung sowie feste Stundensätze für genormte Fahrzeuge vor. Für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige wird eine Kostenberechnung auf Basis von 50 Stunden jährlich zugrunde gelegt. Dadurch ändern sich die bisherigen Stundensätze. Der Stadtrat stimmte der neuen Satzung einstimmig zu.

Die Satzung ist im Ratsinformationssystem (RIS) veröffentlicht.

Kommentar zum Umgang mit dem Rathausstandort aus unserer Sicht

Die Beschlussvorlage präsentiert zwei getrennte Punkte: zum einen die Weiterentwicklung des Standortes Hermann-Klenke-Straße, zum anderen den Verkauf einer Teilfläche desselben Grundstücks. Aus Sicht des Bündnisses ist diese Konstruktion jedoch weder logisch noch politisch nachvollziehbar. Faktisch können Stadträtin und Stadträte nur beides gemeinsam ablehnen oder annehmen – eine sachlich differenzierte Entscheidung ist ausgeschlossen.

Denn obwohl die Vorlage zwei Abstimmungspunkte vorsieht, sind diese inhaltlich klar miteinander verknüpft. Der beabsichtigte Teilverkauf (Punkt 2) folgt zwingend aus der langfristigen Standortentwicklung (Punkt 1). Ohne Zustimmung zur Entwicklung kann der Teilverkauf nicht beschlossen werden. Damit wird ein differenziertes Votum – etwa gegen die Standortentwicklung, aber für den Verkauf – unmöglich gemacht. Transparente Entscheidungsfindung sieht anders aus. Für eine klare Beschlusslage wäre es notwendig, beide Punkte entweder zusammenzuführen oder so voneinander zu trennen, dass sie tatsächlich unabhängig abstimmbar sind.

Grundsätzliche Fragen bleiben zudem unbeantwortet:
Wie will die Stadt künftig mit ihrem Verwaltungsstandort umgehen? Bleibt es bei der bestehenden Immobilie an der Muskauer Straße – verbunden mit der seit Jahren diskutierten Verschlankung der laut HSK überdimensionierten Verwaltung und der notwendigen Sanierung des Gebäudes? Oder plant man innerhalb der kommenden zehn Jahre einen umfassenden Neubau? Und falls ja:  gemeinsam mit den Stadtwerken, wie in Vorabgesprächen erwähnt? Existiert hierfür überhaupt Interesse – und vor allem: Wie soll ein solches Großprojekt finanziert werden?

Dringend erforderlich ist ein langfristiges, belastbares Gesamtkonzept, das sämtliche laufenden und noch nicht abgeschlossenen Förderprojekte der Stadt berücksichtigt. In der Debatte wurde mehrfach auf die angespannte Haushaltssituation hingewiesen. Vor diesem Hintergrund stellten einzelne Stadträte die Frage, ob zusätzliche Großprojekte finanziell überhaupt zu schultern sind. Denn jedem Fördermittelbescheid steht ein kommunaler Eigenanteil gegenüber – und genau dieser belastet den Haushalt unmittelbar.

Um fundierte Entscheidungen treffen zu können, wäre ein regelmäßiger, übersichtlicher Bericht über den Stand aller Projekte – laufend wie abgeschlossen – dringend notwendig. Einschließlich der jeweils verfügbaren Haushaltsmittel und der daraus resultierenden finanziellen Verpflichtungen. Eine transparente, gut nachvollziehbare Darstellung würde den Stadträtinnen und Stadträten ermöglichen, die Haushaltsauswirkungen künftiger Beschlüsse realistisch einzuschätzen, anstatt im Unklaren über finanzielle Risiken und Restlasten entscheiden zu müssen.

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