Sonderstadtrat am 23.10.2024. Eine Zusammenfassung des Sachverhaltes.

Am Mittwoch findet vor der regulären Sitzung des Verwaltungsausschusses ein Sonderstadtrat statt.
Thema und einziger Tagesordnungspunkt ist die „Beauftragung der Flächenentwicklungsgesellschaft Landkreis Görlitz mbH mit der beratenden Unterstützung von Unternehmen bei der Nutzung des Waggonbaugeländes“.
Dieser Beschluss stand schon in der Septembersitzung auf dem Plan(1).
Damals wurde er abgelehnt.
Nun hat die AfD-Fraktion die Oberbürgermeisterin aufgefordert in Widerspruch zu gehen,
damit das Thema neu beraten werden kann. (Ansonsten wäre die Frist bis zu einer möglichen
Wiederverhandlung länger gewesen.

Worum geht es?
Die Stadt Niesky hat Geld beantragt und bekommen für Entwicklung des Waggonbaugeländes und Sicherung von historischem Archivmaterial(2)

Hintergrund:
Es gibt im Landkreis eine von der ENO(3) betreute Flächenentwicklunggesellschaft(4).
In dieser ist die Stadt Niesky Mitglied (Gesellschafterin seit 07.12.2023).
Die Gesellschaft kann helfen, Gewerbeflächen im Landkreis zu entwickeln oder zu vermitteln.
Im vorliegenden Fall des Waggonbaus kann das die Stadt Niesky nicht allein leisten.
Als Gesellschafterin hat Niesky dazu Fördermittel beantragt.
Die Fördermittel sollen an die Flächenentwicklungsgesellschaft weitergeleitet werden.
Niesky hat das Geld selbst beantragt, weil sie als Stadt einen höheren Fördersatz bekommt, als wenn die Gesellschaft es direkt beantragt.

Wofür ist das Geld geplant?
1. „Für die Sicherung, Restrukturierung und Entwicklung der Fläche soll ein geeignetes Modell gefunden werden, dass dem Erhalt und der Nachnutzung dient.
Es sollen interessierte Unternehmen zur Sicherung der Fläche identifiziert und befähigt werden, die Fläche zu nutzen, zu erwerben und zu entwickeln (Organisationsberatung, Rechtsberatung, Sachverständigenrat).
Es ist geplant, Nachnutzungs- und Restrukturierungskonzepte zur Bewahrung des industriekulturellen Erbes zu erarbeiten und deren Realisierung anzuschieben.
2. Die Modelle und Archivmaterial aus dem Waggonbau gesichert und aufbereitet werden sowie der große alte originale Waggon vom Waggonbaueingang „transloziert“ werden. Das ist schon geschehen.

Um wieviel Geld geht es?
– Bewilligte Gesamtsumme ist 140.000 EUR.
– 95 % werden gefördert.
– 5 % Eigentmittel werden durch die Stadt erbracht durch bereits eingestellte 5000 EUR für die Translozierung des Waggons und eine FSJ-Stelle im Museum (die z.B. an der Erstellung der Ausstellung arbeitet)
– Die Flächenentwicklungsgesellschaft soll für ihre Aufgaben 100.000 EUR bekommen.
– Der Rest des Geldes soll in die Sicherung von „Modellen und historischen Artefakten durch das Museum“ und einer dazugehörigen Ausstellung fließen.
(Das hilft dem Museum zu wirtschaften und Mittel für ebendiese Arbeit zu Verfügung zu haben, die sonst in der aktuellen Haushaltslage gar nicht da wären. Das wiederum würde eine Vernachlässigung des historischen Erbes des Waggonbaus bedeuten.)

Was bedeutet die Beschlussvorlage?
– Wird sie bestätigt, ist eine Weiterentwicklung des Waggonbaugeländes möglich.
– Wird sie abgelehnt (wieder), wird sich niemand um irgendeine Entwicklung des Waggonbaugeländes kümmern, weil einfach kein Geld und keine personelle Kapazität vorhanden ist.
Auch für das historische Erbe wäre kein Geld da.

Beim ersten Durchgang ist der Beschluss gescheitert, weil
– durch Stadträte angezweifelt wurde, dass die FSJ-Stelle als Eigenmittel angerechnet werden können. Es lag zum Zeitpunkt noch keine schriftliche Bestätigung durch den Fördermittelgeber vor, nur eine mündliche Zusage.
Diese Eigenmittel betragen außerdem gerade mal 2.581,56 EUR.

Unser Standpunkt:
„Die Fraktion H.E.R.Z. wird dem Vorschlag, die Fördermittel an die Flächenentwicklungsgesellschaft des Landkreises zu übertragen zustimmen, weil wir zum weiteren Vorankommen bei der Entwicklung der Industriebrache Waggonbau- Areal einen leistungsfähigen Partner für die Flächenentwicklung brauchen. Die Stadt selbst kann diese Mammutaufgabe niemals stemmen. Außerdem stärken wir hiermit die bereits im November gefassten Stadtratsbeschlüsse zum Beitritt der Stadt zur Flächenentwicklungsgesellschaft und zur Erstellung eines ersten Konzeptes durch das Institut für neue Industriekultur (INIK) Cottbus.“

Fußnoten
(1) „Beschlussvorschlag:
1. Die Flächenentwicklungsgesellschaft des Landkreises Görlitz mbH wird mit der beratenden
Unterstützung von Unternehmen bei der Nutzung des Waggonbaugeländes beauftragt.
2. Hierzu stehen der Flächenentwicklungsgesellschaft bis zu 100.000 € zur Verfügung, die auf Grundlage konkreter Kosten aus der bewilligten Förderung weitergeleitet werden.
3. Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung die außerplanmäßigen Kosten in Höhe von 140.000 € und Ausgaben aus der Förderung im Haushalt einzustellen.“
(Quelle: https://ris-niesky.zv-kisa.de/index.php)

(2) Zitat aus der Beschlussvorlage:
„Die Große Kreisstadt Niesky erhielt eine Förderung des Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung gemäß Förderrichtlinie Besondere Regionale Initiativen zur Begleitung von Nachnutzungsmöglichkeiten des Waggonbaus, sowohl der Fläche als auch historischer Artefakte.“

(3) Die Entwicklungsgesellschaft Niederschlesische Oberlausitz mbH (ENO) ist die Landkreis-eigene Gesellschaft zu Wirtschaftsförderung.
(https://wirtschaft-goerlitz.de/)

(4) „Koordinierung / zentrale Steuerung gewünschter bzw. notwendiger Unterstützung der Projektträger bei Beantragung / Management durch die Entwicklungsgesellschaft Niederschlesische Oberlausitz mbH (Kommunalteam) bzw. die Flächenentwicklungsgesellschaft Landkreis Görlitz mbH
(Quelle: https://www.kreis-goerlitz.de/Top-Themen/Strukturwandel.htm?waid=393 )

2 Kommentare zu „Sonderstadtrat am 23.10.2024. Eine Zusammenfassung des Sachverhaltes.“

  1. Einem Beschluß zur Förderung durch die ENO ist keinesfalls zuzustimmen. Der ausschlaggebende Punkt sind die Eigentumsverhältnisse. Das ein Alexander Beljajew als russischer Oligarch in Deutschland regierungsideologisch nicht investieren durfte und auch in Ostdeutschland kein Platz für konkurrenzfähige Güterwagenproduktion in ganz Deutschland ist sind die Gründe für das komplette Ausschalten der Waggonbauproduktion am Standort Niesky. Das Waggonbaugelände ist nicht Eigentum der Stadt Niesky. Die ENO wäre nur eine weitere Gesellschaft die sich im Zuge verschiedener Entwicklungskonzepte für Wirtschaft und Gewerbe die sich an Steuergeldzuschüssen ihrer Daseinsberechtigung erfreut. Die Ergebnisse sind dürftig und eine Haftung für nicht erfüllte Aufgaben besteht nicht. Der Vorschlag der EN O vom Förderbetrag 100 000 EUR zukommen zu lassen ist absurd. Welcher Kostenvoranschlag der ENO liegt dort zugrunde und wer prüft das Preis Leistungsverhältnis. Auch ist zu unterscheiden zwischen Industriegebiet und Gewerbegebiet. Ein Industriegebiet in diesem Umfang ist nicht allein von der Stadt und dem Landkreis wiederzubeleben. Dies braucht die Unterstützung des Landes Sachsen wenn nicht sogar vom Bund. Wenn allen Stadträten in Niesky wirklich an der Entwicklung der Stadt Niesky gelegen ist dann sollten erstmal die anstehenden Projekte in Angriff genommen werden. Denn dann sind selbst 7 000 EUR für die Stadt eine erhebliche Summe nur um eine Entwicklungsgesellschaft mit horrenden Geldern zu füttern die an anderer Stelle wirklich gebraucht würden. Ich danke für ihre Aufmerksamkeit.

    1. Vielen Dank für Ihre Gedanken zum Thema.
      Zwar sind Ihre Ausführungen nicht ganz falsch, gehen aber leider von falschen Annahmen aus.
      In der öffentlichen Sondersitzung des Stadtrates war Sven Mimus, Geschäftsführer der ENO und der Flächenentwicklungsgesellschaft, und berichtete über den aktuellen Stand und Vorhaben.
      Richtig ist, das Gelände gehört Beljajew.
      Richtig ist, dass die Stadt das nicht kaufen kann und sollte.
      Aber das ist auch nicht der Plan. Die Flächennutzungsgesellschaft begleitet schon eine Weile eine Interessengemeinschaft von ortsansässigen Unternehmen, die als Gruppe einen Verhandlungspartner zum Eigentümer darstellen können.
      Nicht richtig ist, dass die ENO das Geld bekommt oder die Flächengesellschaft selbst.
      Es ist bestimmt für aufgabenbezogene Ausgaben und Kosten wie zum Beispiel anwaltliche Rechtsberatung.
      Die ENO, richtiger die Flächennutzungsgesellschaft, tut ja genau das wozu sie da ist: Wirtschaftsförderung im ureigensten Sinn – Unterstützung von Unternehmen in ihren Vorhaben. Das ist genau das, was immer voll allen Seiten gefordert wird: Hilfe von staatlicher / kommunaler Seite. Die Stadt beantragt, der Landkreis führt aus, das Land stellt Finanzen bereit, die Unternehmen planen Investitionen. Ist das nicht genau das, was alle wollen?

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