Nach der letzten, sehr wichtigen weil weichenstellenden Stadtratsitzung am 30.06.2025 nahm der Stadtrat mit der 11. Sitzung des Technischen Ausschusses (TA) am 18.08.2025 seine Arbeit nach der Sommerpause wieder auf.
Neben Informationen zu Bauvoranfragen und Bauanträgen war ein Schwerpunkt der jüngsten TA-Sitzung die Vergabe von Mitteln aus dem Verfügungsfonds der Stadt. Zwei Anträge erhielten eine Förderzusage:
- Aufwertung der Skateranlage im Monplaisir: Die Große Kreisstadt Niesky erhält einen Zuschuss von maximal 1.544,56 Euro, bei einer gleich hohen Eigenbeteiligung.
- Elektrifizierung der Turmuhr: Die Brüdergemeinde Niesky wird mit bis zu 5.000 Euro unterstützt, ebenfalls unter der Bedingung einer Eigenbeteiligung in gleicher Höhe.
Kurz zum Verfügungsfond:
Zur Aufwertung, Attraktivitätssteigerung und Belebung der Innenstadt richtet die Stadt Niesky innerhalb des Fördergebiets „Neue Mitte Niesky“ einen Verfügungsfonds ein. Die Gelder für solche Projekte stammen aus der Städtebauförderung von Bund, Land und der Stadt Niesky.
Gefördert werden können Vorhaben, die die „Neue Mitte Niesky“ aufwerten und langfristig einen positiven Effekt haben. Dafür stehen bis 2026 jedes Jahr bis zu 20.000 Euro Gesamtvolumen zur Verfügung ( 10.000€ Fördergeld + 10.000€ Eigenkapital).
Eine Maßnahme kann bis zu 50 Prozent aus dem Verfügungsfonds finanziert werden – im Normalfall bis 2.000 Euro pro Jahr. Die andere Hälfte müssen die Antragsteller selbst tragen. Das kann in Form von Geld, aber auch durch Sachleistungen oder eigene Arbeitsleistung erfolgen.

Kritik an nichtöffentlichen Beratungen des Stadtrates
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 20.08.2025 standen nur sehr wenige Punkte auf der öffentlichen Tagesordnung:
– Öffentlicher Teil der Sitzung –
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Bestätigung der Tagesordnung
4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nichtöffentlichen Teil der letzten
Sitzung
5. Einwendungen zu Niederschriften der letzten Sitzungen
6. Informationen aus dem Technischen Ausschuss
7. Mitteilungen der Verwaltung
8. Anfragen und Anträge der Stadträte
Die Punkte 4 und 5 fielen der Diskussion über die grundsätzliche Festlegung der Tagesordnungspunkte des nichtöffentlichen Teils zum Opfer.
Dazu brachte das Bündnis H.E.R.Z. eine Anfrage ein, die die größtenteils nichtöffentliche Beratung betrifft. Unsere Fraktion kritisierte wiederholt, dass viele für die Bürgerschaft relevante Themen nach wie vor nichtöffentlich vorberaten werden.
Auch wenn die Sächsische Gemeindeordnung (kurz: SächsGemO) diese Möglichkeit in der Regel so vorsieht, kann und sollte unserer Meinung nach doch „bei berechtigtem Interesse der Bürger*innen“ öffentlich beraten und beschlossen werden. In Zukunft sollten auch nur noch Punkte nichtöffentlich beraten werden, die Persönlichkeitsrechte betreffen bzw. zu denen der Stadtrat bzw. seine Ausschüsse zwingend begründet in Vorberatung hinter für die Bürgerschaft verschlossenen Türen gehen.
Dies sehen wir insbesondere bei den Empfehlungen des Kommunalen Entwicklungsbeirates (KEB) gegeben, da hier explizit Bürger*innen ohne Ratsmandat aktiv geworden sind und daher auch ein berechtigtes Interesse am Umgang mit den Ergebnissen des KEB 2.0 seitens der Verwaltung und des Rates haben.