Die Verkehrssituation im Nieskyer Ortsteil Ödernitz und die damit verbundene Lärmbelastung für die Anwohner beschäftigt die Bevölkerung bereits seit 2021. Inzwischen ist das Thema auch im Stadtrat angekommen. Ursache der Probleme ist vor allem der stark gestiegene Durchgangsverkehr von Pendlern zwischen dem Stadtzentrum Nieskys und der B115. Hinzu kommen bauliche Gegebenheiten wie Kopfsteinpflaster und Regenrinnen, die zusätzlichen Lärm verursachen. Zudem fehlen an mehreren Stellen sichere Fußwege, was die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigt.
Nachdem mehrere Vorsprachen der Ortschaftsräte Roland Roitsch und Richard Volkmer im Stadtrat und in der Stadtverwaltung ohne Ergebnis blieben, übergaben diese am 2. Mai 2025 eine Petition an die Oberbürgermeisterin. Darin fordern sie die Einführung einer vollständigen Tempo-30-Zone im Ortsteil Ödernitz. Die Petition wurde von 118 der 146 wahlberechtigten Einwohner unterzeichnet.
Als Begründung verweist Ortsvorsteher Roland Roitsch auf frühere Regelungen: während der Bauarbeiten am Tunnel durch die Königshainer Berge habe es bereits eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h gegeben. Diese Beschilderung sei später jedoch wieder entfernt worden – angeblich aufgrund fehlender rechtlicher Vereinbarkeit mit der Straßenverkehrsordnung.

Auch nach Eingang der Petition, so der Ortschaftsrat, habe sich die Stadtverwaltung dem Thema nur zögerlich angenommen. Reaktionen seien häufig erst nach wiederholten Nachfragen erfolgt, betroffene Bürger würden vielfach vertröstet.
Zwar gilt die Umsetzung einer Verkehrsberuhigung als rechtlich und organisatorisch anspruchsvoll, dennoch wächst der politische Rückhalt für das Anliegen. Stadtrat Andreas Konschak (Bündnis H.E.R.Z.) nahm am 21. Mai 2025 an einer Sitzung des Ortschaftsrates teil. Auch Stadträte der AfD sowie die CDU-Fraktion unterstützten das Anliegen der Bürger. Letztere brachte am 29. September 2025 einen entsprechenden Antrag in den Stadtrat ein.
Ein Ortstermin am 25. September 2025 mit Vertretern des Ortsteils, der Stadtverwaltung, des Landkreises und der Polizei brachte zunächst keine Fortschritte. Im Protokoll der sogenannten Sonderverkehrsschau wurde die Einführung einer Verkehrsberuhigung mit allgemeinen „Feststellungen“ abgelehnt, ohne diese konkret auf gesetzliche Vorgaben zu stützen.
Am 11. Dezember 2025 fand ein weiterer Vor-Ort-Termin zum Thema Tempo 30 statt. Ein externer Verkehrsplaner stellte dabei mögliche Lösungsvarianten vor. Eine Auswertung dieses Termins gemeinsam mit den Anwohnern steht bislang noch aus.
In der Stadtratssitzung am 2. Februar 2026 wurde schließlich beschlossen, Fördermittel für eine probeweise Umsetzung verkehrsberuhigender Maßnahmen zu beantragen. In der Beschlussvorlage heißt es, dass eine vollständige Tempo-30-Zone nach der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig sei. Möglich seien jedoch streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h.

Kommentar
Hinter den Kulissen ist deutlich zu erkennen, wie sich die Stimmung in der Bewohnerschaft gegen die Stadtverwaltung aufgeschaukelt hat und inzwischen auch auf den Stadtrat übergegangen ist. Erste Ursachen dafür liegen im Umgang der Verwaltung mit dem Anliegen: wenig Transparenz, verzögerte Reaktionen und ein wiederholtes Abwiegeln der Problematik.
Zudem hätte von Beginn an klar zwischen beiden Varianten unterscheiden müssen:
- vollständige Tempo-30-Zone für ganz Ödernitz = unmöglich
- streckenbezogenen Verkehrsberuhigung = umsetzbar
Doch selbst nach dem Ortstermin im September wurden beide Varianten als nicht umsetzbar vermittelt. Ein frühzeitiges und eindeutiges Bekenntnis von Verwaltung und Stadtrat zur Umsetzung verkehrsberuhigender Maßnahmen – notfalls zunächst probeweise – hätte zur Versachlichung der Debatte beitragen können. Denn bis heute bleibt offen, ob die Erwartungen an die Wirksamkeit der jetzigen Probelösung tatsächlich mit den realen Effekten übereinstimmen.
Problematisch wird die Situation jedoch dort, wo politische Akteure gezielt unrealistische Erwartungen schüren. Wenn nun einzelne Stadträte die Bewohner dazu ermutigen, Forderungen aufzustellen, die nach geltender Straßenverkehrsordnung rechtlich nicht umsetzbar sind, zeigt sich ein Muster, das auch aus anderen politischen Auseinandersetzungen bekannt ist.
Übertragen auf Ödernitz bedeutet das: Statt realistische, rechtssichere Lösungen zu unterstützen, wird der Unmut der Anwohner instrumentalisiert. Die Forderung nach einer vollständigen Tempo-30-Zone, obwohl diese rechtlich nicht zulässig ist, trägt nicht zur Lösung bei, sondern vertieft die Enttäuschung – denn sie ist von vornherein nicht erfüllbar.
Wer es ernst meint mit den Sorgen der Bürger, müsste ihnen ehrlich sagen, was möglich ist und was nicht, und sich für praktikable Alternativen einsetzen. Alles andere ist Politik mit falschen Versprechen.